Pro Hungen erinnert Vereine an Frist für 5.000 EUR Wettbewerb: Die Bürgerliste Pro Hungen erinnert daran, dass die Hungener Vereine bis zum 30. Juni
die Möglichkeit haben, an dem städtischen Wettbewerb zur Vereinsförderung besonderer Jugendprojekte teilzunehmen mit Preisgeldern von insgesamt 5.000 EUR - Weitere Informationen (inkl. Musterformular)...
21-02-11 Wahrheit, Klarheit und Offenheit zum „Darmstädter Hof“
Es wurde in den letzten Monaten viel diskutiert über das mit 3,1 Millionen Euro Sanierungskosten teuerste Einzelprojekt der geplanten Kernstadtsanierung. Insbesondere Bedenken zum Schallgutachten bzgl. Lärmschutz der Anwohner und offene Fragen zur Finanzierung der laufenden Kosten – allen voran geplante Mietzahlungen von jährlich 15.000 EUR zzgl. Nebenkosten – bestimmten die öffentliche Diskussion.
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21-02-01 Rückschau zur Veranstaltung "Steuersätze, Haushalt und Schulden" inkl. Muster-Widerspruchsformular
Wir bedanken und für das rege Feedback während und nach der live gestreamten Online-Veranstaltung! Im Nachgang zur Video-Veranstaltung zum Thema „Haushalt“ kam noch einmal die Frage auf, was genau die Stadtverordneten denn nun beschlossen haben und was lediglich beantragt oder vorgeschlagen wurde. Wer sich das Video noch einmal anschauen oder weitergeben möchte, kann dies ebenfalls gerne machen, u.a. bei: YouTube "Pro Hungen"
Es gibt – anders als bei Sitzungen des hessischen Landtags – leider keine wortwörtlichen Protokolle der Stadtverordnetenversammlung, so dass die einzelnen Redebeiträge nicht in Gänze dokumentiert sind (außer ggf. durch private Mitschriften der Zuhörer). Ebenso fehlt der öffentlichen Niederschrift der Anhang mit der Beschlussvorlage inkl. Änderungsliste, so dass auch hier der exakte Wortlaut des Beschlusstextes für die Öffentlichkeit nicht mehr nachvollzogen werden kann.
Zweifelsfrei fest steht allerdings wie im Video dargelegt, dass die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses (und damit auch die Mehrheit aller Fraktionsvorsitzenden) folgenden Antrag beschlossen haben: „Die geplante Erhöhung der Gewerbe-und Grundsteuer soll auf ein Jahr befristet werden. Im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2021 soll die Erhöhung überprüft werden.“
Zur darauffolgenden Stadtverordnetenversammlung haben wir noch einmal unsere eigenen Mitschriften durchgesehen und können den Verlauf der Sitzung am 06.02.2020 noch etwas präzisieren: SPD Fraktionsvorsitzender Fellner von Feldegg antwortete auf den Redebeitrag von CDU Fraktionsvorsitzenden Marsfelde mit Verweis auf den HFA Beschluss (siehe oben), dass die SPD mit der Diskussion über Steuersenkungen nicht bis 2021 warten wolle, sondern bereits 2020 nicht die geplante Erhöhung der Grundsteuer B auf 480 bzw. 490 % unterstützt und stattdessen die Reduzierung der Erhöhung auf 470 % beantragt (siehe Protokoll). Im Vorfeld teilte Herr Fellner von Feldegg zudem mit, dass der CDU Antrag auf eine Befristung dahingehend unnötig ist, dass die Hebesätze ohnehin für jedes Haushaltsjahr neu beschlossen werden müssen.
Vor diesem Hintergrund scheint die CDU Fraktion den in der HFA-Sitzung beschlossenen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung zwar vorgestellt, aber nicht erneut als eigenen Antrag zur Abstimmung vorgelegt zu haben. Demnach ist es zwar korrekt, dass die Stadtverordneten wie in den Presseberichten dokumentiert die Steuererhöhung auf 440 / 470 % nur für das Jahr 2020 beschlossen haben (weil die Haushaltssatzung ohnehin auf ein Jahr befristet ist). Aber der Beschluss der expliziten Befristung der Steuererhöhung mit Verpflichtung zur erneuten Überprüfung im Rahmen der Haushaltsberatung für das Jahr 2021 wurde nur als Antrag vom Haupt- und Finanzausschuss, welcher den Entwurf der Haushaltssatzung gemäß § 97 (2) HGO vor der Stadtverordnetenversammlung eingehend behandeln soll, angenommen. Einen Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung hat es diesbezüglich nicht gegeben. Durch die deutliche Mehrheit für den Antrag in der HFA Sitzung sollte dennoch sichergestellt sein, dass sich die Steuererhöhung nicht stillschweigend als „Dauerlösung“ durchsetzt. Natürlich sind die Stadtverordneten im Haupt- und Finanzausschuss frei, der Stadtverordnetenversammlung basierend auf dem Entwurf des Magistrats die gleichen Hebesätze auch für 2021 zu empfehlen: Es sollte aber diskutiert und begründet werden.
Auch der Magistrat ist natürlich frei in seiner Entscheidung, die Steuererhöhungen für 2020 erneut für das Jahr 2021 vorzuschlagen. Die Chance, die Hintergründe für den eingebrachten Haushaltsentwurf samt der Hebesätze von 440 / 470 % im Rahmen der Haushaltsrede zu beleuchten und zu begründen, hat der Magistratsvorstand in Person von Bürgermeister Wengorsch allerdings verstreichen lassen.
Aber nicht nur während der Haushaltsrede wurden die Hebesätze für 2021 totgeschwiegen, auch die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen haben sich seit der Einbringung im November öffentlich mit keiner Silbe dazu geäußert und selbst die Vertreter des Hungener Gewerbevereins haben sich – anders als 2020 – nicht zu dem geplanten Gewerbesteuerhebesatz von 440 % positioniert.
Wir bemühen uns seit November, diese stillschweigende Fortführung der Steuererhöhung ins Rampenlicht zu stellen und haben zu diesem Zweck auch das Muster-Widerspruchsformular bereitgestellt, mit welchem jeder Grundstückseigentümer in Hungen seiner Forderung nach einer Diskussion und Überprüfung der Hebesätze für 2021 eine Stimme verleihen kann.
Der Widerspruch sollte innerhalb von 1 Monat (die meisten Bescheide sind datiert zwischen 10.-15. Januar) bei der Stadt Hungen eingegangen sein wie im Video erklärt wurde. Wir freuen uns auf eine starke Stimme der Bürgerinnen und Bürger – Gemeinsam für Hungen!
Hier könnt ihr das Muster-Widerspruchsformular herunterladen: Muster_Widerspruch_Grundsteuer_Hungen_2021.doc
Kandidaten der Bürgerliste Pro Hungen zur Kommunalwahl aufgestellt
Am 12.12.2020 war es so weit und der Verein Pro Hungen hielt rund zehn Monate nach seiner Gründung eine Mitgliederversammlung ab, um die „Bürgerliste Pro Hungen“ formal aufzustellen.
Versammlungsleiter und erster Vorsitzender Fabian Kraft betonte, dass wohl niemand bei Vereinsgründung ahnen konnte, welch außergewöhnliches Jahr allen Beteiligten bevor stand. Neben vielen persönlichen und beruflichen Einschränkungen sowie Schicksalsschlägen, stellt sich die anhaltende Corona Pandemie auch als ein Lackmustest für die Demokratie dar. Eingeschränkte Versammlungsmöglichkeiten machten die Pläne von Pro Hungen zu Nichte, ab April in allen Ortsteilen eigene Veranstaltungen abzuhalten und über die politischen Ziele zu informieren, Fragen und Anregungen der Bürger aufzunehmen und flächendeckend Mitstreiter zu gewinnen. Auch klassische Hausbesuche oder Informations-Stände konnte und kann es nicht in der Form geben, wie sie insbesondere bei einer neu gegründeten Wählergruppe notwendig sind.
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21-01-19 Pro Hungen fordert öffentliche Haushaltsdebatte auch per Videostream
Die Hessische Gemeindeordnung sieht vor, dass die Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden soll, vorher aber im Finanzausschuss der Gemeindevertretung eingehend behandelt und von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden muss. Das ist in Hungen bisher nicht der Fall, es greifen daher die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung als sogenannter „Nothaushalt“.
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Pro Hungen fordert Aufklärung um Kandidatur von Bürgermeister Wengorsch
Mit großer Verwunderung wurde seitens der Bürgerliste Pro Hungen zur Kenntnis genommen, dass die Freien Wähler auf Platz 1 für die Kandidatur zur Stadtverordnetenversammlung Bürgermeister Wengorsch nominiert haben.
Zum einen unterliegt ein Bürgermeister der Neutralitätspflicht und darf sich in amtlicher Funktion weder mit Wahlbewerbern identifizieren noch diese mit öffentlichen Mitteln unterstützen oder bekämpfen. Von einer notwendigen Trennung der amtlichen Eigenschaft und privater Person kann aber nicht die Rede sein, wenn die Freien Wähler in ihrer Pressemitteilung explizit vom „Bürgermeister“ und nicht der Privatperson Rainer Wengorsch als Spitzenkandidat sprechen
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